IT-forensische Gutachten
Gerichtsverwertbare Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden, Versicherungen und Unternehmen. Befund, Bewertung und verbleibende Unsicherheit werden klar getrennt; bei Gerichtsaufträgen gilt das JVEG.
Sachverstand aus Bayern
Sachverständiger für IT-Forensik, Informationstechnologie und Cybersicherheit. Gutachten, forensische Untersuchungen und Beratung für Gerichte, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.
Neun Leistungsbereiche, eine Ansprechperson. Jeder Auftrag beginnt mit einem kostenfreien Erstgespräch und einem schriftlichen Kostenvoranschlag.
Gerichtsverwertbare Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden, Versicherungen und Unternehmen. Befund, Bewertung und verbleibende Unsicherheit werden klar getrennt; bei Gerichtsaufträgen gilt das JVEG.
Nach einem Angriff entscheidet die erste Stunde über die Beweislage. Flüchtige Daten werden gesichert, bevor sie verloren gehen – mit Rufbereitschaft rund um die Uhr.
Smartphones und Tablets samt Messenger-Verläufen, App-Daten und gelöschten Inhalten. Standort- und Bewegungsdaten werden mit ihren Entstehungsbedingungen bewertet.
Rekonstruktion von Angriffswegen aus Server-, Firewall- und Netzprotokollen – mit Schwerpunkt auf Linux-Systemen, Webservern und Netzmitschnitten.
Ist eine E-Mail, ein Chatverlauf, ein Foto oder ein Dokument echt – oder nachträglich verändert? Geprüft werden auch Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.
Bestandsaufnahme von Systemen, Rechten und Datensicherungen mit einem nach Dringlichkeit geordneten Maßnahmenplan. Dazu die Prüfung, ob und wie die NIS-2-Pflichten greifen.
Beratung durch einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten: technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzepte und das Vorgehen bei Datenpannen nach Art. 33 DSGVO.
Wiederherstellung von Daten defekter oder formatierter Datenträger – stets an einer Kopie. Nachweisbare Löschung nach NIST SP 800-88 mit Protokoll je Datenträger.
Praxisnahe Schulungen zu IT-Sicherheit, Phishing und Datenschutz für Unternehmen, Behörden, Schulen und Volkshochschulen; Fachvorträge zu forensischer Informatik und NIS-2.
Fachliche Tiefe aus Praxis, Ermittlungsarbeit und Wissenschaft.
Aus Gründen der Vertraulichkeit werden keine Namen von Auftraggebern genannt. Referenzen stellen wir auf Anfrage gern zur Verfügung.
Internationaler Standard für Informationssicherheit
Speichersicherheit in IT-Systemen
Richtlinien für die Bereinigung von Datenträgern
EU-Regelwerke für Netz- und Informationssicherheit sowie Datenschutz
Ausführliche Beiträge auf unserem Wissensportal cyber-wissen.de.
Für dringende Anfragen und forensische Untersuchungen auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Die Erstberatung ist kostenlos; alle Informationen werden vertraulich behandelt.